Projektzeitraum: 01.04.2017 bis 31.12.2020
Im Jahr 2017 wurden die strukturellen Grundlagen für das Projekt gelegt und erste Fälle wurden begonnen. Seitdem gibt es für zuweisende Stellen fortlaufend die Möglichkeit Fälle an uns zu vermitteln.
Auch im Jahr 2020 wurden Blickwechsel-Trainings wieder angeboten und durchgeführt und weiterhin berieten, informierten und schulten wir zuweisende Stellen. Das Projekt richtete sich somit an 2 Zielgruppen: an junge Menschen, die Radikalisierungstendenzen zeigen, die auf innerpsychische und interpersonelle Ursachen zurückzuführen sind und an zuweisende Stellen und Personen, die mit ebendiesen jungen Menschen zu tun haben. Das Projekt ist damit im Bereich der sekundären und tertiären Prävention angesiedelt.
Mehr zu den Grundlagen des Blickwechsel-Trainings erfahren Sie hier.
Wissenschaftliche Begleitung von 2017 bis 2018
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts "Blickwechsel-Training" finanziert von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt im Jahr 2017 wurden vor allem die Zuweisungsstrukturen eingehend begutachtet und Probleme und Hindernisse qualitativ erhoben und ausgewertet. Dazu wurden leitfadengestützte Telefoninterviews mit Entscheidungsträger(inne)n und Expert(inn)en zuweisender Stellen in Berlin und mit Expert(inn)en verschiedener Institutionen und Behörden (u.a. Beratungstelle Radikalisierung des BAMF, Berliner Verfassungsschutz, Landeskriminalamt Berlin, Jugendbewährungshilfe, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) geführt. Die Ergebnisse wurden strukturiert ausgewertet und geben Aufschluss über die Schwierigkeiten und Bedarfe zuweisender Stellen und die Vorgaben und Praxiserfahrung von beteiligten Behörden und Institutionen.
Grundsätzlich besteht auf Seiten der zuweisenden Stellen mangels einer geeigneten Indikation eine große Unsicherheit bei der Zuweisung vermeintlich radikalisierter oder gefährdeter Jugendlicher in geeignete Maßnahmen. Hier gibt es einen großen Schulungsbedarf im Bereich von frühzeitiger Erkennung und Hinwendungsmotiven. Doch auch die Ansprache dieser jungen Menschen stellt zuweisende Stellen wie Schule, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe und Regionale Soziale Dienste, Mitarbeiter(innen) anderer Träger der Jugendhilfen vor Herausforderungen. Im Spannungsfeld zwischen notwendiger Prävention oder Intervention und einer drohenden Fehleinschätzung mit Folge von Stigmatisierungs- oder Ausgrenzungserfahrungen spielt ein zielgerichteter, aber abwertungsfreier Dialog eine herausragende Rolle. Auf allen Seiten wird sich darüber hinaus eine bessere Vernetzung zwischen den Ebenen gewünscht, da sich die eigentlich notwendige Zusammenarbeit in der Praxis oftmals schwierig gestaltet. Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir Ende 2017 begonnen die Netzwerkarbeit anderer Bundesländer zu analysieren, um herauszufinden wie diese aufgebaut sind und wie sie in der Praxis funktionieren. Diese Ergebnisse geben Anstöße, die sich positiv auf die Vernetzung in Berlin auswirken können.
Das Projekt wurde Ende 2020 beendet. Die Fragen nach erfolgreichen Zugängen in radikalisierungspräventive Projekte wie das Blickwechsel-Training beschäftigen uns jedoch weiterhin. Daher wird im Jahr 2021 im Kompetenznetzwerk Radikalisierungsprävention eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme durchgführt. Zuweisungen zum Blickwechsel-Training können in Berlin weiterhin vorgenommen werden, bspw. durch die Jugendgerichtshilfen.
gefördert durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt