Ihre Vorteile als Denkzeit-Kooperationspartner im Bundesgebiet
Wie werden Sie Kooperationspartner?
Grundlage für die Anwendung der Denkzeit-Methoden ist eine vertragliche Übertragung der Denkzeit-Nutzungsrechte an Ihren Träger. Ein entsprechender Kooperationsvertrag liegt vor und wird einheitlich für alle Kooperationspartner angeboten.
Wir bieten Ihren künftigen Denkzeit-Trainerinnen und -Trainern eine umfassende, qualifizierte Weiterbildung. Die Voraussetzungen sind in der Regel ein sozialwissenschaftliches Studium und Erfahrung im Bereich der Delinquenzprävention.
Die sehr praxisnahe Weiterbildung umfasst:
Die Trainer-Ausbildung qualifiziert zur Anwendung von Denkzeit-JGG nach richterlicher Weisung und Denkzeit-präventiv im Rahmen des SGB VIII. Die anderen Zusatzmodule (Denkzeit-Coaching, Denkzeit-interaktionell) können zu jeder Zeit optional dazu gebucht werden.
Kosten
Die Denkzeit-Gesellschaft stellt für die Vergabe der Nutzungsrechte und die weiteren Leistungen, die wir bei einer Kooperation bieten, geringe leistungsabhängige Nutzungsgebühren in Rechnung.
Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Die Weiterbildungskosten betragen pro Person einmalig 1.100 Euro für Grund- und Aufbaukurs (2 Wochen á 19 Doppelstunden) und 250 Euro Weiterbildungsgebühren pro Jahr.
Hinzu kommen Kosten für die externe Supervision und die vierteljährliche Praxisberatung durch uns vor Ort oder wahlweise in Berlin.
Unsere Leistungen mit entsprechender Kostenaufstellung finden Sie in der Gebührenordnung.
Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sie erreichen uns telefonisch unter
(030) 689 15 666 oder per E-Mail.
Gerne beantworten wir offene Fragen oder unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot.